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Warnung vor Kohlenmonoxid

Warnung vor Kohlenmonoxid

Ausgelöst durch die Berichterstattung in den Medien wandten sich in den vergangenen Monaten zahlreiche verunsicherte Bürger an die Feuerwehren. In den Beratungsgesprächen wurden auf die Anfragen der Bürger folgende Informationen vermittelt:

  • Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Wartung der Abgasanlage durch den Schornsteinfeger. Diese ist ein Mal pro Jahr Pflicht. So kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen. Dies kann auch durch Vogelnester verursacht werden
  • Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff
  • Jede Heizungsanlage bedarf regelmäßiger Kontrolle und Wartung durch den Heizungsinstallateur
  • Im Fall von Betriebsstörungen sollte die Heizungsanlage ausgeschaltet und durch einen Fachmann kontrolliert werden
  • Sind Gasthermen in der Wohnung installiert, sollte täglich eine Querlüftung in Form einer Stoßlüftung durchgeführt werden
  • Die Brennersteuerung von im Bad installierten Gasthermen kann durch den Gebrauch von Haarspray verkleben
  • Schornsteine sind gemäß den gesetzlichen Fristen durch den Schornsteinfeger zu kontrollieren und ggfs. zu reinigen
  • Die nachträgliche Installation von Kaminöfen sollte durch einen Fachmann geplant und durchgeführt werden. Dabei ist insbesondere die Eignung des Schornsteins, die Heizleistung des Ofens und die notwendige Zuluft zu berücksichtigen
  • Beim Betrieb eines Kaminofens ist insbesondere auf ausreichende Zuluft und sichtbaren Rauchabzug zu achten
  • Die Installation eines Kohlenmonoxidwarnmelders ist eine sinnvolle Ergänzung und kein Ersatz für Rauchwarnmelder
  • Ein Kohlenmonoxidwarnmelder kann keine Wartung der Heizungsanlage ersetzen oder Prüfintervalle verlängern
  • Der Betrieb von Gas- oder Kohlegrills auf ein- oder mehrseitig geschlossenen Balkonen oder vor Fenstern kann unbemerkt zur Kohlenmonoxidvergiftung führen; ein brennender oder auch nur nachglimmender Holzkohlegrill innerhalb der Wohnung bedeutet akute Lebensgefahr!
  • Gasbetriebene Heizgeräte, sog. Heizpilze oder Heizstrahler sind im Regelfall für den Einsatz im Freien konzipiert. Beim Einsatz in geschlossenen Räumen besteht Vergiftungsgefahr
  • Es gibt mittlerweile Rauchmelder, die auch vor der Freisetzung von Kohlenmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel – unter anderem im Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes unter www.feuerwehrversand.de.

Quelle: Verband der Feuerwehren in NRW e.V.

Warnung vor Kohlenmonoxid

H-Gas in Mülheim

Alle Erdgasgeräte sind in Mülheim an der Ruhr auf H-Gas eingestellt, es besteht damit für Sie kein Handlungsbedarf.

In Deutschland erfolgt die Erdgasversorgung entweder mit L-Gas oder mit H-Gas. Der Unterschied liegt in in ihrer chemischen Zusammensetzung und somit ihrem Energiegehalt.

Der Energiegehalt wird in aller Regel über den sogenannten Brennwert angegeben, der in Kilowattstunden pro Kubikmeter ausgewiesen wird. In der Bezeichnung steht „L“ dabei für „low“ (niedrig), „H“ steht für „high“ (hoch) – der Brennwert von H-Gas ist entsprechend höher ist als der von L-Gas (circa 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³). Dabei kann der Brennwert je nach Herkunft und chemischer Zusammensetzung weiter schwanken.

Die Anpassung auf Erdgas der Gruppe „H“ hat keine Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung, da wir eine thermische Abrechnung Ihres Jahresverbrauches vornehmen.

Im Jahre 2001 wurde alle in unserem Versorgungsgebiet installierten Gasgeräte auf H-Gas umgestellt.