Möglichkeiten zur Einsparung von Energie nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 FFVAV
Wenn du dich über deine Möglichkeiten zur Einsparung von Energie und Senkung deiner Energiekosten informieren möchtest, kannst du dich an die Verbraucherzentrale Bundesverband (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17,10969 Berlin, Telefon: 030 258000, E-Mail: info@vzbv.de, https://www.vzbv.de/) oder die Bundesstelle für Energieeffizienz (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-0, E-Mail: poststelle@bafa.bund.de, https://www.bfee-online.de/) sowie an die Verbraucherzentralen oder Energieagenturen der Länder wenden.
Beschwerdeverfahren Messung nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 FFVAV
Bei Beschwerden in Zusammenhang mit der Messung deines Verbrauchs kannst du eine Prüfung deines Zählers durch die Eichbehörde verlangen.
Informationen hierzu erhältst du beim Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen (Hugo-Eckener-Str. 14, 50829 Köln, Telefon: 0221 59778 10888, E-Mail: poststelle.direktion@lbme.nrw.de, https://www.lbme.nrw.de/).
An einem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.