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Grünstrom  – ist auch
watt für deine Heizung

Ob Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung:
Unsere Heizstrom-Tarife sind exakt zugeschnitten auf deine Gegebenheiten. Flexibel, fair im Preis und schonend zur Umwelt. 100 % Grünstrom eben.

Deine Wärmestrom-Tarife in Mülheim an der Ruhr

medlWärmepur

Grünstrom für Wärmepumpenbesitzer

  • keine Mindestvertragslaufzeit
  • 100% lokal produzierter Grünstrom
  • zukunftssichere und individuell abgestimmte Versorgung

bis 100.000 kWh/Jahr

Arbeitspreis pro kWh: 25,59 Ct.
Grundpreis pro Monat: 10,71 €

medlSpeicherpur

Grünstrom für Nachtspeicherheizer

  • keine Mindestvertragslaufzeit
  • 100% lokal produzierter Grünstrom
  • zukunftssichere und individuell abgestimmte Versorgung

Preisbeispiel*

Arbeitspreis pro kWh: 25,59 Ct.
Grundpreis pro Monat: 10,71 €

* Für Wärmespeicheranlagen mit getrennter Messung ohne Tagnachladung.

Optimal für dich und die Umwelt – deine Vorteile:

Für dich erreichbar – immer und überall

Wir stehen dir jederzeit bei jedem Anliegen tatkräftig zur Seite: persönlich vor Ort oder 24/7 im Online-Kundenportal.

100 % zukunftsichere Versorgung

Wir produzieren unseren Strom selbst. Neben Blockheizkraftwerken betreiben wir auch Photovoltaik-Anlagen und eine Windenergieanlage.

Kinderleichter Grünstromeinstieg

Dank Wechselservice ist preiswerter Grünstrom aus Mülheim nur wenige Klicks entfernt. Bei Fragen hilft unser Kundenservice gerne weiter.

Energiewende voran treiben

Mit unseren Tarifen kannst du bei dir zu Hause die Energiewende voran treiben und das zu einem fairen Preis.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Wärmestrom

Welcher Tarif ist der richtige für mich?

Wenn du die natürliche Wärme aus der Umgebung (z. B. Luft oder Erde) nutzt, um dein Haus oder deine Wohnung zu heizen, dann ist medlWärmepur dein Tarif.

Wenn du eine elektrisch betriebene Heizung hast, die vornehmlich abends oder nachts aufgeladen wird und die Wärme am folgenden Tag an den Wohnraum abgibt, dann ist medlSpeicherpur dein Tarif. Elektrisch betriebene Heizungen werden auch Nachtspeicherheizung oder -ofen genannt. Solltest du eine elektrische Direktraumheizung, wie eine Elektro-Fußbodenheizung, haben, dann ist medlSpeicherpur ebenfalls der richtige Tarif.

Du bist dir unsicher? Rufe uns gerne unter 0208 4501 333 an. Wir helfen dir gerne weiter.

Was bedeutet getrennte oder gemeinsame Messung?

Wenn du zwei Stromzähler hast, einem mit einem Laufwerk und den zweiten mit zwei Laufwerken – einen für den HT- und einen für den NT-Verbrauch, dann wird der Stromverbrauch deines Haushalts über den Zähler mit einem Laufwerk gemessen und der Stromverbrauch deiner elektrisch betriebenen Heizung über den zweiten. In diesem Fall liegt eine getrennte Messung mit Tagnachladung vor.

Wenn du zwei Stromzähler mit jeweils einem Laufwerk hast, misst der eine Zähler den HT-Verbrauch und somit den Stromverbrauch deines Haushalts, während der andere den NT-Verbrauch und somit den Stromverbrauch deiner elektrisch betriebenen Heizung erfasst. In diesem Fall liegt eine getrennte Messung ohne Tagnachladung vor.

Wenn du einen Stromzähler hast mit zwei Laufwerken – einen für den HT- und einen für den NT-Verbrauch – hast, werden der Stromverbrauch deines Haushalts und der Stromverbrauch deiner elektrisch betriebenen Heizung gemeinsam gemessen.

Was ist die 15%ige oder 25%ige Verbrauchsumlagerung bei einer gemeinsamen Messung?

Sollte deine elektrisch betriebene Heizung sowohl nachts als tags nachladen, wird dein Stromverbrauch mit einer „Umlagerung“ von 25 % abgerechnet. Sollte die Heizung nur nachts aufladen, wird der Stromverbrauch mit einer „Umlagerung“ von 15 % abgerechnet. Hintergrund ist, dass der Zähler bei der gemeinsamen Messung ein sog. Zweitarifzähler ist; das bedeutet er zwei Zählwerke besitzt:

  • ein HT-Zählwerk (Hochtarif), das den Stromverbrauch außerhalb der Freigabezeiten für den Heizstrom erfasst (Haushaltsstrom) sowie
  • ein NT- Zählwerk (Niedertarif), das den Stromverbrauch innerhalb der Freigabezeiten für den Heizstrom misst.

Infolgedessen läuft der Haushaltsstrom innerhalb der Freigabezeiten für den Heizstrom ebenfalls über das NT-Zählwerk. Da für den Haushaltsstrom nicht der günstige Wärmespeichertarif verrechnet werden darf, erfolgt eine Korrektur, indem der Haushaltsstrom-Anteil des NT-Verbrauchs rechnerisch zum HT-Verbrauch verlagert wird. Da dieser Anteil im Einzelfall nicht genau ermittelt werden kann, wird für die Korrektur ein statistischer Mittelwert genutzt. Dieser Anteil beträgt bei elektrisch betriebenen Heizungen mit Tagnachladung 25 % und ohne Tagnachladung 15 % des HT-Verbrauchs. Der Gesamtverbrauch (HT & NT) bleibt trotz dieser „Umlagerung“ natürlich unverändert.

Wann sind die Freigabestunden für meine Wärmespeicherheizung?

Die Freigabestunden für den Heizstrom legt der örtliche Netzbetreiber fest. Dies sind derzeit jeweils bis zu 9 Stunden in der Nachtzeit, in der Regel zwischen 20:00 Uhr und 7:30 Uhr, und zusätzlich bis zu 2 Stunden am Nachmittag für Anlagen mit Tagnachladung. Die konkrete Verteilung der Freigabestunden auf die angegebenen Zeiträume bestimmt der örtliche Netzbetreiber täglich nach den jeweiligen Erfordernissen der Netzbelastung.

Wie schließe ich einen Heizstromvertrag ab?

Schau dich auf der Seite um, welcher Tarif für dich in Frage kommt. Anschließend rufe uns gerne unter 0208 4501 333 an oder schreibe uns eine E-Mail an service@medl.de. Gemeinsam schließen wir den Tarif ab, der für dich in Frage kommt.

Wer kündigt meinen laufenden Vertrag?

Wir übernehmen die Kündigung deines laufenden Vertrags. Dafür musst du uns deinen bisherigen Versorger nennen. Solltest du von deinem Sonderkündigungsrecht bei einer Preis- oder AGB-Anpassung Gebrauch machen, musst du allerdings selbst bei deinem bisherigen Versorger kündigen.

Wann braucht ihr meinen Zählerstand?

Wir benötigen deinen Zählerstand erst zu Lieferungsbeginn. Wechselst du von einem anderen Stromanbieter / Gasanbieter zu uns, musst du den Zählerstand nicht nur uns, sondern auch deinem Vorversorger mitteilen; ziehst du in eine neue Wohnung zum Beginn des Mietvertrags bzw. zur Schlüsselübergabe.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Neueinzug: Du solltest spätestens 6 Wochen nach deinem Einzug deinen Strom anmelden. Beispiel: Bei einem Umzug zum 01.01. muss spätestens am 15.02. der Strom angemeldet sein. Andernfalls beziehst du den Strom an deiner neuen Adresse aus der Grundversorgung; dem Standardtarif des örtlichen Grundversorgers, in den Kunden automatisch eingestuft werden, wenn sie keinen speziellen Vertrag abschließen.
  • Lieferantenwechsel: In diesem Fall benötigen wir für die Bearbeitung deiner Bestellung rund 14 Werktage, um a) deinen alten Vertrag bei deinem bisherigen Versorger zu kündigen und b) die Anmeldung beim Netzbetreiber durchzuführen.
Wann wird der Abschlag abgebucht?

Der Abschlag wird immer zum 1. eines jeden Monats abgebucht.

Wie wird der Abschlag berechnet?

Der Abschlag wird entsprechend deines angegebenen Verbrauchs ermittelt. Dabei wird der Verbrauch mit dem Arbeitspreis deines ausgewählten Tarifs multipliziert und der jährliche Grundpreis addiert, um den angenommenen Gesamtbetrag für das erste Vertragsjahr zu berechnen. Dieser Betrag wird durch 12 geteilt, um den monatlichen Abschlag zu erhalten.

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