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Grünstrom aus Mülheim –
alles, watt ich will!

Mit Grünstrom aus Mülheim musst du dir keine weiteren Gedanken über die ideale ökologische Stromversorgung machen. Ob als Single, Paar oder in der Großfamilie: Wir haben für dich in jeder Lebenssituation einen Top-Tarif am Start. Unser Angebot ist ideal für alle Haushalte ohne Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe.

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Oder anrufen: 0208 4501 333
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Deine Grünstrom-Tarife in Mülheim an der Ruhr

medlStrom

Grünstrom für Freiheitsliebende

  • keine Mindestvertragslaufzeit
  • 100% lokal produzierter Grünstrom
  • zukunftssichere Versorgung
Arbeitspreis pro kWh: 34,51 Ct.
Grundpreis pro Monat: 10,71 €

Beispiel:
2.500 kWh / Jahr

83 € / Monat

medlMHeinStrom+

Grünstrom für Langzeitplaner

  • Mindestvertragslaufzeit und Energiepreisgarantie¹ bis Ende 2025
  • 100% lokal produzierter Grünstrom
  • zukunftsorientierte Versorgung
Arbeitspreis pro kWh: 33,92 Ct.
Grundpreis pro Monat: 10,71 €

Beispiel:
2.500 kWh / Jahr

81 € / Monat

Top-Tarif mit 50 € Einsteigerbonus

medlMHeinDuo+

Ökoenergie für Cleverkombinierer

Arbeitspreis pro kWh: 33,92 Ct.
Grundpreis pro Monat: 10,71 €

Arbeitspreis pro kWh: 9,52 Ct.
Grundpreis pro Monat: 19,04 €

Beispiel:

2.500 kWh / Jahr

12.000 kWh / Jahr

195 € / Monat

Das Beste für die Umwelt und
für dich – deine Vorteile:

Für dich erreichbar – immer und überall

Wir stehen dir jederzeit bei jedem Anliegen tatkräftig zur Seite: persönlich vor Ort oder 24/7 im Online-Kundenportal.

100 % zukunftsichere Versorgung

Wir produzieren unseren Strom selbst. Neben Blockheizkraftwerken betreiben wir auch Photovoltaik-Anlagen und eine Windenergieanlage.

Kinderleichter Grünstromeinstieg

Dank Wechselservice ist preiswerter Grünstrom aus Mülheim nur wenige Klicks entfernt. Bei Fragen hilft unser Kundenservice gerne weiter.

Clever kombinieren, richtig sparen.

Unser Freundschaftsangebot für dich: Kombiniere Grünstrom und Ökogas zum fairen Preis und erhalte einen attraktiven Bonus.

Einfach in die grüne Zukunft wechseln.

So einfach bekommst du Grünstrom nach Hause

Buchen

Du buchst als erstes deinen Wunschtarif.

Kündigung

Wir melden dich beim Netzbetreiber 
an und kündigen ggfs. deinen Vertrag bei deinem alten Versorger.

Bestätigung

Nach der Antwort deines bisherigen Netzbetreibers & Vorversorgers schicken wir dir eine Vertrags- bestätigung.

Los geht’s

Du nutzt jetzt Grünstrom zum 
in der Vertragsbestätigung genannten Liefertermin.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Grünstrom

Wie schließe ich online einen Stromtarif ab?
Um online einen Stromliefervertrag abzuschließen, musst du folgende Schritte machen:

  1. Gib im Preisrechner deinen Stromverbrauch oder die Anzahl der Personen in deinem Haushalt ein.
  2. Anschließend gib deine Postleitzahl ein und wähle deine Stadt sowie deine Straße aus den Dropdown-Listen aus.
  3. Klicke auf den Button “Jetzt berechnen”.
  4. Wähle den gewünschten Tarif aus und bestätige ihn mit “Her damit”.
  5. Fülle nun das Bestellformular aus und klicke auf “Senden”. Fertig!
Wer kündigt meinen laufenden Vertrag?

Wir übernehmen die Kündigung deines laufenden Vertrags. Dafür musst du im Bestellformular einfach den Punkt Lieferantenwechsel anklicken und deinen bisherigen Versorger in der Dropdown-Liste auswählen. Solltest du von deinem Sonderkündigungsrecht bei einer Preis- oder AGB-Anpassung Gebrauch machen, musst du allerdings selbst bei deinem bisherigen Versorger kündigen.

Wann braucht ihr meinen Zählerstand?

Wir benötigen deinen Zählerstand erst zu Lieferungsbeginn. Wechselst du von einem anderen Stromanbieter zu uns, musst du den Zählerstand nicht nur uns, sondern auch deinem Vorversorger mitteilen; ziehst du in eine neue Wohnung zum Beginn des Mietvertrags bzw. zur Schlüsselübergabe.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Neueinzug: Du solltest spätestens 6 Wochen nach deinem Einzug deinen Strom anmelden. Beispiel: Bei einem Umzug zum 01.01. muss spätestens am 15.02. der Strom angemeldet sein. Andernfalls beziehst du den Strom an deiner neuen Adresse aus der Grundversorgung; dem Standardtarif des örtlichen Grundversorgers, in den Kunden automatisch eingestuft werden, wenn sie keinen speziellen Vertrag abschließen.
  • Lieferantenwechsel: In diesem Fall benötigen wir für die Bearbeitung deiner Bestellung rund 14 Werktage, um a) deinen alten Vertrag bei deinem bisherigen Versorger zu kündigen und b) die Anmeldung beim Netzbetreiber durchzuführen.
Wann wird der Abschlag abgebucht?

Der Abschlag wird immer zum 1. eines jeden Monats abgebucht.

Wie wird der Abschlag berechnet?

Der Abschlag wird entsprechend deines angegebenen Verbrauchs ermittelt. Dabei wird der Verbrauch mit dem Arbeitspreis deines ausgewählten Tarifs multipliziert und der jährliche Grundpreis addiert, um den angenommenen Gesamtbetrag für das erste Vertragsjahr zu berechnen. Dieser Betrag wird durch 12 geteilt, um den monatlichen Abschlag zu erhalten.

¹ Energiepreisgarantie Strom: Bis zum 31. Dezember 2025 sind die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten (Ziffer 4.2 lit. f) der AGB) garantiert. Die Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgaben, Netzentgelte, Entgelt für Messstellenbetrieb inkl. Messung, Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG, Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten sowie § 19 StromNEV-Umlage (Ziffer 4.2 lit. a) bis e)) sind nicht fest vereinbart. Wir behalten uns vor, den Preis aufgrund neuer Umlagen ggfs. zu ändern. Preisänderungen nimmt die medl GmbH nach Ziffer 4.3 ff. der AGB vor.

² Energiepreisgarantie Erdgas: Bis zum 31. Dezember 2025 sind die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten (Ziffer 4.2 lit. g) der AGB) garantiert. Die Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Energiesteuer, Konzessionsabgaben, Netzentgelte, Entgelt für Messstellenbetrieb inkl. Messung, Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“), Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG, Kosten nach § 26 Abs. 1 EnSiG sowie Bilanzierungsumlage (Ziffer 4.2 lit. a) bis f)) sind nicht fest vereinbart. Preisänderungen nimmt die medl GmbH nach Ziffer 4.3 ff. der AGB vor.

³ Der Einsteigerbonus wird als einmalige Gutschrift im Rahmen der ersten Jahresrechnung des Kunden mit den Gesamtkosten des ersten Belieferungsjahres verrechnet. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsteigerbonus in voller Höhe besteht erst nach zwölfmonatiger ununterbrochener Belieferung. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Einsteigerbonus entsprechend anteilig als Gutschrift mit der Schlussrechnung verrechnet. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Neukunde ist, wer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht von der medl GmbH mit Erdgas oder Strom beliefert wurde.

Wenn noch watt is -

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Ansprechpartner Kundenservice Björn Müllenhoff

Björn Müllenhoff
Teamleiter Kundenservice

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