Faire Verbraucherverträge
Sollten der Ausgleich der Forderung derzeit nicht möglich sein, besteht gem. der EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 die Möglichkeit, eine Zählersperrung abzuwenden.
Abwendungsvereinbarung
Um eine drohende Versorgungsunterbrechung abzuwenden, können Sie als Kunde in der Grund- und Ersatzversorgung Gas von uns das Angebot einer sogenannten Abwendungsvereinbarung erhalten. Ein Muster der Abwendungsvereinbarung können Sie sich hier herunterladen oder in unserem Download-Bereich in der Kategorie Abwendungsvereinbarung.
Abwendungsvereinbarung Gasgrundversorgung – MUSTER
Abwendungsvereinbarung Sonderkundentarife – MUSTER
Ein konkretes Angebot können Sie direkt bei unserem Kundenservice anfordern:
medl GmbH
Burgstraße 1
45476 Mülheim
Telefon: 0208 4501 333
E-Mail: service@medl.de
Wenn Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie spätestens mit der letzten Ankündigung vor der Versorgungsunterbrechung, d. h. spätestens 8 Werktage vor dem Sperrtermin Ihr konkretes Angebot. Dieses Angebot enthält eine Vereinbarung der Weiterversorgung auf Vorauszahlungs- oder Abschlagsbasis sowie zinsfreie Ratenzahlungen auf die bestehenden Zahlungsrückstände.
Örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung
Sollten Sie langfristig bestehende Zahlungsschwierigkeiten haben, empfehlen wir Ihnen, sich Hilfe zu holen. Dazu können Sie sich kostenfrei u. a. an folgende Beratungsstellen wenden.
AWO Mülheim an der Ruhr
Die Schulden- und Insolvenzberatungsstelle der Mülheimer AWO Mülheim ist eine anerkannte Stelle gemäß § 305 Insolvenzordnung und berät alle Mülheimer Bürger*innen.
Bahnstraße 18 (5. Etage)
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 45003 154
E-Mail: schuldenberatung@awo-mh.de
Verbraucherzentrale NRW e. V.
Die Beratungsstelle Mülheim der Verbraucherzentrale NRW bietet professionelle Unterstützung und hilft bei der Wahrung Ihrer Rechte.
Leineweberstraße 54
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 696053 01
E-Mail: muelheim@vz-nrw.de
Weitere Hilfsangebote bei Zahlungsschwierigkeiten
Jobcenter
Sind Sie Kunde eines Jobcenters? Dann sprechen Sie Ihren zuständigen Berater an, er kann Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen. Finden Sie hier ein Jobcenter in Ihrer Nähe.
Schuldenberatung
Die Experten der Caritas, Diakonie oder Schuldenhelpline beraten Sie kostenlos zu Ihrer finanziellen Situation und erarbeiten mit Ihnen einen Plan, um Ihre Schulden zu begleichen.
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 22 480 500
(Mo. – Fr. von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr)
oder 0180 5 101 000
(bundesweites Infotelefon; Kosten gemäß veröffentlichter Informationen der Bundesnetzagentur: dt. Festnetz 14 ct/Min.; Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Fax: 030 22 480-323
E-Mail: verbraucherservice-energiebnetza.de
Schlichtungsstelle Energie
Konnten wir Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen? Dann haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, sich zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2 757 240 0
E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung
Die Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (so genannte „OS-Plattform“) ist unter folgendem Link erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.