Mülheimer
Stadtentwässerung
Gemeinsam mit unserer medl-Tochtergesellschaft, der sem GmbH, kümmern wir uns im Auftrag der Stadt Mülheim an der Ruhr um die Zahlungsabwicklung deiner Abwassergebühren.
Niederschlags-
wassergebühr
Die Abwassergebühr teilt sich seit 1998 in Schmutz- und Niederschlagswassergebühr auf. Dabei ist die Höhe der Niederschlagswassergebühr von deiner bebauten, überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche(n) abhängig (abflusswirksame Flächen genannt). Denn von hier aus gelangt das Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar in das städtische Kanalnetz. Anders gesagt: Jegliches Niederschlagswasser, das von deinem Grundstück in den Kanal gelangt, ist gebührenpflichtig.
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Gartenwasserzähler
Auch die Schmutzwassergebühr ist Teil der Abwassergebühr. Berechnet wird die Schmutzwassergebühr auf Grundlage deiner bezogenen Frischwassermenge. Dabei wird angenommen, dass die Frischwassermenge zu 100 % durch Waschen, Duschen oder andere Frischwasserverwendungen in das städtische Kanalnetz gelangt. Alle Menschen in Mülheim werden durch das RWW mit Frischwasser versorgt.
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Da du möglicherweise auch deinen Garten oder deine Blumen mit Frischwasser bewässerst, ist dieses von der Gebühr befreit. Schließlich gelangt dieses Wasser nicht ins Kanalnetz. Um hiervon zu profitieren, musst du bei der Stadt einen Antrag auf „Ermäßigung der Schmutzwassergebühr“ stellen.
Weitere Infos findest du auf der Internetseite der Stadt Mülheim und in unserem Flyer.
Dieses Vorgehen erleichtert dir die Planung:
1.
Einbau eines separaten Wasserzählers nach Vorgaben der Stadt – Hilfestellung findest du im Flyer.
2.
Bei der Stadt Mülheim (Amt 70) einen Antrag auf „Ermäßigung der Schmutzwassergebühr“ stellen.
3.
Die Stadt beauftragt dann die sem mit der Abnahme des Wasserzählers.
4.
Ist das geschehen, gibt die sem diese Info an die Stadt weiter.
5.
Einmal jährlich zum Jahresende musst du der Stadt unaufgefordert den Zählerstand deines Gartenwasserzählers durchgeben.
Grundstücksentwässerung
Wir unterstützen dich!
Auf jedem bebauten Grundstück fällt Wasser ab: Es wird geduscht, gewaschen, geputzt, gespült und die Toilette benutzt. Hinzu kommt das Niederschlagswasser – auch das muss irgendwie seinen Weg vom Grundstück finden. Und schon sind wir beim Thema Grundstücksentwässerung, die in der Abwasserbeseitigungssatzung geregelt ist. Unser Service für dich: Wir prüfen deinen Entwässerungsantrag für Neubauten sowie Umbauten und beraten dich außerdem zu den Themen Regenwassernutzung und Versickerungsanlagen .
Entwässerungsantrag
Abwasserbeseitigungssatzung
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